Tödliche Fallen

Fachgeschäft für fleischfressende Pflanzen

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Wir wurden abgemahnt!

Es kam wie es kommen musste. Da ich ein Gewerbe angemeldet habe, weil ich regelmäßig verkaufe, wurde der IDO Interessenverband auf mich aufmerksam. Ein weiterer Grund war, dass sie erneut eine Abmahnwelle starteten. Und plötzlich hatte ich eine Abmahnung im Briefkasten.

Auch private Verkäufer betroffen

Nur zur Information an alle, die auch regelmäßig verkaufen aber das privat machen. Ihr genießt viele Vorteile, die wir Gewerblichen nicht haben. Zum Beispiel keine Grundpreise nennen zu müssen oder dem Kunden kein Rückgaberecht einzuräumen. Aber auch ihr könnt abgemahnt werden beziehungsweise, wenn jemand euch auf dem Kieker hat, kann er dem Finanzamt einen Hinweis geben, dass ihr einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, diese aber nicht angemeldet ist. Und das wird teuer.

Das Schreiben

Zunächst fängt die Drohung mit einem hohlen Blabla an: „[..] unserem Verband gehören ca. 2.600 Mitglieder an. [..]. Das soll natürlich ihre Wichtigkeit unterstreichen.

Als nächstes folgt der aufgeblähte Hinweis, dass sie deren Interessen vertreten und unlauteren Wettbewerb verhindert wollen.

Selbstverständlich zeigen sie dann anhand von sehr vielen unterschiedlichen Paragraphen auf, dass sie eine Befugnis besitzen zu mahnen und das in eigentlichen allen bekannten Branchen.

Danach muss natürlich auch der Hinweis folgen, dass bei ihnen keine Hirntoten arbeiten, sondern sie supi dupi mit Fachpersonal ausgestattet sind. Zwei DIN A4 Seiten von Gerichten mit Urteilen folgen. Wieder eine Andeutung an „Leg dich nicht mit uns an. Wir haben immer Recht.“

Die Anschuldigungen

Der IDO Interessenverband hat sich meine eBay-Angebote genauer angesehen und dabei folgendes beanstandet:

Meine Lieferfrist beinhaltet das Wort „In der Regel [..]“ – Der Satz lautete nämlich „In der Regel wird das Paket innerhalb von 2 – 3 Werktagen zugestellt.“

Im Grunde beanstanden sie, dass der Kunde nicht weiß was passiert, wenn die Regel nicht eintrifft. Der Kunde kann nämlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht innerhalb der angegebenen Zeit eintrifft. Da haben sie natürlich Recht, Punkt für sie.

Nächster Punkt: Es fehlt die Grundpreisangabe „nah am Preis“ – Das ist dieses (1,00 EUR / Liter).

Zwar hatte ich das (eBay macht das automatisch). Aber wenn das Angebot irgendwo ganz klein angezeigt wird, dann wird diese Angabe entfernt und ist erst zu sehen, wenn man das Angebot anklickt.

Kleinlich aber leider im Rahmen des Gesetzes. Hat jedoch den Anschein, dass sie nach jedem Krümmel suchten, um die Anzahl der zu beanstandenden Punkte zu erhöhen und damit den Streitwert aufzublähen.

Jetzt kommt ein Punk, der ist ziemlich lächerlich, da er null Nutzen für den Kunden hat. Aber die EU liebt es Unternehmen Steine in den Weg zu legen, damit der bürokratische Aufwand ja nie zu gering wird.

Ich muss in meinem Impressum darauf hinweisen, ob ich bereit bin Streitigkeiten in Verbraucherangelegenheiten online zu lösen. Dazu muss ein Link zu einer EU-Seite gesetzt werden. Hast du schon einmal davon gehört? Nein? Ich auch nicht.

Ich kann dem aber von vornherein wiedersprechen. Bringt also keinen Mehrwert. Nur Bürokratie.

Was dann zum Schluss folgt: Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und habe dafür 7 Tage Zeit. Ansonsten wird ein Anwalt konsultiert.

Wahrscheinlich ein hausinterner, der den ganzen Tag nichts anderes macht. Ob er so etwas machen wollte, als er voller Enthusiasmus sein Studium begann, Wochen für die Staatsexamen lernen musste? Wohl kaum. Ein verbittertes Leben muss das sein. Er verlässt nach Feierabend mit Sicherheit voller Stolz das Büro.

Selbstverständlich soll ich auch die Kosten für die Abmahnung in Höhe von 230 EUR tragen.

Konsequenzen der Unterlassungserklärung

Und jetzt kommt die Krux. In der Unterlassungserklärung stehen natürlich die oben genannten Punkte. Diese muss ich in Zukunft unterlassen. Ansonsten kommt es zu horrenden Strafen. Und da ich etwas unterschrieben habe, wäre das für den Verband ein Freifahrtschein. 3.000, 5.000 oder 7.000 EUR sind dann keine Seltenheit. Pro (!) Verstoß.

Und wenn man unterschreibt, gesteht man natürlich die Schuld ein und zum anderen wird man dann intensiv beobachtet. Denn jeder Fehler führt zu immensen Forderungen, die ich bezahlen muss. Die wollen ja schließlich Geld verdienen. Die Konsequenz wäre letztendlich mein Geschäft zu schließen.

Oder ich nehme mir einen Anwalt und verteidige mich.

Meine Verteidigung

Die Verteidigung war eigentlich ziemlich simpel. Zunächst muss man sich aber einen geeigneten Anwalt suchen. Über die örtliche Anwaltskammer in Nürnberg wurde ich aber schnell fündig.

Wie sah dann die Verteidigung aus? Nun, eigentlich wurde dem Verband unterstellt, dass er nicht abmahnberechtigt ist. Er bennent zum Beispiel kein einziges Mitglied. Bedeutet also, dass er eventuell gar kein einziges Mitglied hat und die Zahlen komplett erlogen sind.

Daraufhin wurde der Verband dazu aufgefordert eine Liste der Unternehmen zu übermitteln, um die Berechtigung zu prüfen.

Die Abmahnkosten werden natürlich auch in Frage gestellt. Diese müssen nämlich genau aufgeschlüsselt und nicht – wie dargestellt – fix gefordert werden. Letztendlich muss ich diese eigentlich gar nicht tragen. Ganz einfach.

Zum Schluss wurde dann darauf hingewiesen, dass ich die genannten Punkte umgehend verbessern werde. Aber eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird nicht stattfinden.

Hatte ich Erfolg?

6 Monate kam nun keine Reaktion seitens des IDO Interessenverbands. Daher wurde diese Akte geschlossen.

Der Verband ist einer dieser Vereine, der gescheiterte Anwälte beschäftigt, die nichts anderes können als Screenshots auszudrucken und Standard-Abmahnschreiben zu versenden.

Man sieht sich immer zwei Mal im Leben.

Übrigens, mich hat die Verteidigung 595 EUR gekostet. Und Nerven. Letztendlich habe ich aber sehr viel gelernt und bis heute habe ich keine neuen Briefe mehr von diesem Karnevalsverein erhalten.

Schöne Grüße

Michael

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